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F: Wie kann ich mich bei NEBIS einschreiben? A:
Sie können sich
online
einschreiben. Wählen Sie eine Stammbibliothek aus (Bibliothek die Sie
voraussichtlich am häufigsten benutzen bzw. bei der Sie am häufigsten
Dokumente abholen werden). Ihre Einschreibung wird bei der Stammbibliothek
überprüft und anschliessend freigegeben.
F: Ich habe bereits einen Ausweis einer anderen Bibliothek, die
dasselbe Bibliothekssystem verwendet. Kann ich diesen auch im NEBIS
verwenden? A: Wenn diese Bibliothek ebenfalls im
IDS-Verbund ist, können
Sie Ihren Ausweis auch bei uns verwenden. Sie brauchen sich nicht mehr neu
einzuschreiben, sondern können sofort mit Ihrem gewohnten Login in das
NEBIS einsteigen und die gewünschten Dokumente bestellen.
F: Ich habe mein Passwort vergessen... was tun? A:
Senden Sie bitte Namen und Benutzernummer, vollständige Adresse inkl.
Telefonnummer und Geburtsdatum an Ihre
Stammbibliothek oder an
service@library.ethz.ch.
Anschliessend erhalten Sie ein provisorisches Passwort, das Sie
baldmöglichst über Ihr NEBIS Benutzungskonto in ein persönliches
abändern (www.nebis.ch).
F: Wenn ich ein Dokument bestellen möchte, erscheint die Fehlermeldung "Die Gültigkeitsdauer Ihres Benutzungsausweises ist
abgelaufen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Stammbibliothek." Was muss ich tun?
A:
Die Gültigkeitsdauer der NEBIS Benutzungsausweise ist befristet. Läuft die Ausweisgültigkeit ab, werden
alle ausgeliehenen Dokumente sofort automatisch zurückgerufen. Auch Bestellungen sind dann nicht mehr
möglich. Für Verlängerungen und die Aktualisierung Ihres Benutzungskontos wenden Sie sich bitte an Ihre Stammbibliothek
F: Wie lange liegen bereitgestellte Dokumente in der Bibliothek
abholbereit? A: Sie haben sieben - ZB (Zürich) und ZHDK-MIZ
(Zürich) zehn - Tage Zeit, die laut Ihrem Benutzungskonto
"bereitgestellten" Dokumente abzuholen.
F: Ich habe ein Buch aus Versehen per Post bestellt,
möchte es aber in der Bibliothek abholen kommen. Kann ich dies
ändern? A: Falls das Buch noch nicht bei der Post ist, kann
dies rückgängig gemacht werden. Senden Sie eine Nachricht an die
besitzende Bibliothek.
Alles weitere erledigen wir für Sie.
F: Wie storniere ich eine irrtümlicherweise vorgenommene
Reservation? A: Reservationen auf anderweitig ausgeliehene
Dokumente können Sie selbst über Ihr Benutzungskonto löschen:
www.nebis.ch >
Benutzungskonto
> Bestellungen/Reservationen > Details > Button "Löschen"
klicken (je nach Session sehen Sie auch einen Link "&f_bor_delete", leider
haben wir dafür noch keine Lösung gefunden, funktioniert aber
einwandfrei). Bestellungen auf nicht ausgeliehene Dokumente können
erst nach deren Bereitstellung storniert werden - bitte wenden Sie sich dazu
direkt an die gewählte Abholbibliothek: http://www.nebis.ch/bibliotheken.html.
F: Wie lösche ich eine irrtümlicherweise vorgenommene
Kopienbestellung? A: Kopieraufträge können nicht
nachträglich storniert werden, da sie gleich nach Aufgabe ausgedruckt und
bearbeitet werden. Werden jedoch Kopieraufträge innert ca. 20 Minuten
mehrfach aufgegeben, wird i.d.R. automatisch von einem Versehen ausgegangen;
der Auftrag wird in diesem Fall einmalig ausgeführt.
F: Wie lange darf ich die ausgeliehenen Dokumente behalten?
A: Beachten Sie beim Bestellen die Angaben zur Leihfrist im NEBIS Katalog. Dieselben Informationen finden Sie jeweils auch auf dem
Lieferschein. So bedeutet beispielsweise die Angabe "A 28 Tg/140 Tg", dass die maximale Leihfrist 168 Tage beträgt: 28 Tage
Ausleihfrist, 2x28 Tage automatische Verlängerung und 3x28 Tage manuelle Verlängerung.
Um die maximale Leihfrist ausnützen zu können, warten Sie die 2 automatischen Verlängerungen ab, danach verlängern Sie nach jeweils 28 Tagen
selber über das NEBIS Benutzungskonto.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn keine Reservation vorliegt.
Überprüfen Sie bitte regelmässig Ihr NEBIS Benutzungskonto.
Dort wird das geforderte Rückgabedatum angezeigt. Dieses Datum bleibt auch im Falle
einer Reservation durch andere Benutzer unverändert. Einen allfälligen Rückruf erhalten Sie deshalb jeweils erst nach Ablauf der im
Benutzungskonto angezeigten Frist.
> Weiterführende Informationen zu den Leihfristen
F: Kann ich die ausgeliehenen Dokumente selbstständig online verlängern?
A: Ja - Nach Ablauf der ersten 3x28 Tage können Sie die Dokumente maximal 3x online via
NEBIS Benutzungskonto verlängern, bis die
maximale Leihfrist erreicht ist. Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn die Dokumente nicht durch andere Benutzer reserviert wurden.
Sie erhalten jeweils ein Erinnerungsschreiben, worin Sie dazu aufgefordert werden, Ihre Dokumente online zu verlängern. Wir empfehlen
Ihnen, immer dieses Schreiben abzuwarten, bevor Sie Ihre Dokumente verlängern. Denn nur so können Sie Ihre Leihfrist voll ausschöpfen.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Ausleihfristen je nach Dokumentenart oder Bibliothek variieren können. Für detailliertere
Informationen und/oder Abklärungen betreffend Ausleihe/Leihfristen wenden Sie sich bitte direkt an die besitzende Bibliothek:
NEBIS Bibliotheken.
> Weiterführende Informationen zu den Leihfristen
F: Was passiert, wenn ich die Dokumente zu spät
zurückgebe? A: Nach Ablauf der regulären Ausleihfrist
erhalten Sie eine Mitteilung (Erinnerung / Rückruf). Sie haben dann eine
Frist von 10 Tagen zur Rückgabe. Falls Sie diese Frist nicht einhalten,
erhalten Sie eine erste gebührenpflichtige Mahnung. Mit weiteren Mahnungen
erhöht sich der Betrag pro Dokument auf max. CHF 35.-. Danach erfolgt die
Betreibung. Im Übrigen gelten die Benutzungsbestimmungen der
jeweiligen Bibliothek.
F: Ich habe einen Rückruf für Dokumente erhalten, die ich erst kürzlich ausgeliehen habe.
Was bedeutet das?
A: Die Gültigkeitsdauer der NEBIS Benutzungsausweise ist befristet. Läuft die Ausweisgültigkeit
ab, werden alle ausgeliehenen Dokumente sofort automatisch zurückgerufen. Auch Bestellungen sind dann nicht
mehr möglich. Für Verlängerungen und die Aktualisierung Ihres Benutzungskontos wenden Sie sich bitte an
Ihre Stammbibliothek.
F: Werden Mitteilungen auch per E-Mail verschickt?
A: Ja, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse in den persönlichen
Daten angeben.
F: Die E-Mail der Bibliothek kommt nicht an. Was ist los?
A: Das kann viele Ursachen haben. Vielleicht haben Sie zuwenig
Platz auf Ihrem E-Mail-Account und können von niemandem mehr Mails
empfangen. Vielleicht blockiert Ihr Internet Service Provider oder Ihr Mailhost
unsere Mails, weil er sie fälschlich als Spam interpretiert. Vielleicht
sind die Einstellungen Ihres Mailprogramms oder Spamfilters zu strikt. Wir
haben leider keinen Einfluss darauf, ob Sie Ihre E-Mail erhalten oder nicht.
Die Ausleihfristen gemäss unserer Ausleihordnung gelten in jedem Fall.
Ebenso sind die Mahngebühren für verspätete Rückgaben
gemäss unserer Benutzungsordnung fällig.
F: Wieso wird mir eine Mahngebühr belastet, obwohl ich
vorab keine Erinnerung erhalten habe ? A: Der Versand der
Erinnerungen ist eine Zusatzdienstleistung; es kann vorkommen, dass sie nicht
ausgeliefert werden, obwohl sie von der Bibliothek verschickt wurden (siehe
auch vorangehende Frage/Antwort). Grundsätzlich sind Ausleihende für
die fristgerechte Rückgabe verantwortlich - wir empfehlen daher, den Stand
der Ausleihen und Erinnerungen regelmässig über das NEBIS Konto zu
prüfen.
F: Warum habe ich noch Gebühren "nicht bezahlt" auf meinem
NEBIS Benutzungskonto, obwohl ich schon lange bezahlt habe ? A:
Auf Ihrem Benutzungskonto sind die Gebühren der letzten drei Monate
ersichtlich. Die Buchhaltung und das Inkasso werden mit einer anderen Software
bearbeitet. Für weitere Fragen wenden Sie sich an die
NEBIS Gebührenverwaltung gebuehren@library.ethz.ch. Für
von der Zentralbibliothek Zürich erhobene Gebühren wenden Sie sich
bitte direkt an die ZBZ.
Für weitere Fragen zu Einschreibung, Bestellung,
Reservation senden Sie eine E-Mail an Ihre Stammbibliothek oder an:
service@library.ethz.ch.
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