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Frequently Asked Questions

 
Technik, Browser, Schriftgrösse etc.

Recherche, Literatur

Einschreibung, Bestellung, Reservation
 
 

Technik, Browser, Schriftgrösse

F: Wenn ich auf Nebis Katalog (Deutsch) klicke, erscheint die Meldung: "Time out / No response, Server must be down". Funktioniert NEBIS nicht?
A: Nicht unbedingt. Die Seite Systemzustand gibt Ihnen Auskunft, ob NEBIS funktioniert oder nicht. Funktioniert das System und Sie erhalten trotzdem eine Fehlermeldung, überprüfen Sie bitte Ihren Browser nach bekannten Problemen (hier testen).

F: Welchen Browser muss ich für die Abfrage vom NEBIS Katalog verwenden?
A: Es ist empfehlenswert, möglichst aktuelle Versionen von gängigen Browsern zu verwenden (Internet Explorer, Firefox, Seamonkey, Safari, Opera, etc.). Wichtig: Javascript (beim Internet Explorer Active Scripting) muss aktiviert sein (hier testen).

F: Ich habe die angegebene Softwareversion und habe trotzdem Probleme. Was kann ich tun?
A: Das kann mit der Konfiguration Ihres Browsers oder mit Ihrer Verbindung zum Internet zu tun haben: Firewall, Proxy Server, Filtersoftware wie WebWasher, ausgeschaltetes Javascript oder StyleSheets....
Wir haben eine Checkliste bei Problemen zusammengestellt, mit der Sie auch knifflige Fälle lösen können.

F: Kann ich mit EndNote oder ähnlichen Programmen auf den Katalog zugreifen?
A: Ja. Zusätzlich zum Web-OPAC können Z39.50-Clients wie EndNote direkt auf den Katalog zugreifen. Die notwendige Konfigurationsdatei bitte zuerst herunterladen/installieren bzw. konfigurieren.

F: Weshalb haben Sie die Schrift bei NEBIS so klein eingestellt? Ich kann auf meinem Bildschirm nichts lesen.
A: Die Schrifteinstellungen sind browserabhängig bzw. abhängig von den Einstellungen des eigenen Systems. NEBIS verwendet keine absoluten Schriftgrössen, Sie können diese an Ihrem Browser einstellen (im Internet Explorer unter View - Text Size, in Netscape/Mozilla unter View - Text Zoom).

F: Ist es möglich, direkt zu einzelnen Dokumenten ins NEBIS zu "verlinken"?
A: Ja. Umfassende Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation NEBIS Link-to-Syntax.

Für weitere Fragen zur Technik oder Browser u.ä. senden Sie eine E-Mail an webmaster@nebis.ch.


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Recherche

F: Wie suche ich Dokumente im NEBIS Katalog?
A:
Auf der Startseite finden Sie kurze Hinweise auf die Hauptfunktionen. Wählen Sie die gewünschte Suchart (unter Stichwortsuche oder Blättern in einer Liste) und beachten Sie auf den folgenden Bildschirmen die jeweiligen Hinweise. Weitere Erklärungen finden Sie immer unter Geführte Suche oder Hilfe in der obersten Menuzeile.

F: Wie finde ich den Artikel "Internet: das sechste Medium. Werbung und Kommunikation im Zeitalter des Internet im luxemburgischen Markt" von Carole Brochard und Vincent Ruck, erschienen in "nfd Information" Jg. 51, 2000, Heft 1?
A: Im NEBIS Katalog sind keine Artikel nachgewiesen. Suchen Sie über Blättern in einer Liste > Titel beginnt mit… nach "nfd Information". Sie werden zur gewünschten Aufnahme gelangen und können Heft 1 des Jahres 2000 bestellen.
Wissen Sie aber nicht, in welcher Zeitschrift der von Ihnen gesuchte Artikel erschienen ist, können Sie das genaue Zitat in einer Datenbank (z.B. Datenbanken an der ETH-Bibliothek) recherchieren. Das Bibliothekspersonal Ihrer Stammbibliothek oder der ETH-Bibliothek ist Ihnen dabei gerne behilflich.

F: Ab welchem Erscheinungsjahr sind die Dokumente im NEBIS Katalog nachgewiesen?
A:
Der Beginn der Berichtszeit ist von Bibliothek zu Bibliothek verschieden, weil abhängig vom Start der elektronischen Datenerfassung. Detailinformationen finden Sie auf den Homepages der NEBIS Bibliotheken.

Für weitere Fragen zur Katalogrecherche senden Sie eine E-Mail an Ihre Stammbibliothek oder an: info@library.ethz.ch


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Einschreibung, Bestellung, Reservation

F: Wie kann ich mich bei NEBIS einschreiben?
A: Sie können sich online einschreiben. Wählen Sie eine Stammbibliothek aus (Bibliothek die Sie voraussichtlich am häufigsten benutzen bzw. bei der Sie am häufigsten Dokumente abholen werden). Ihre Einschreibung wird bei der Stammbibliothek überprüft und anschliessend freigegeben.

F: Ich habe bereits einen Ausweis einer anderen Bibliothek, die dasselbe Bibliothekssystem verwendet. Kann ich diesen auch im NEBIS verwenden?
A: Wenn diese Bibliothek ebenfalls im IDS-Verbund ist, können Sie Ihren Ausweis auch bei uns verwenden. Sie brauchen sich nicht mehr neu einzuschreiben, sondern können sofort mit Ihrem gewohnten Login in das NEBIS einsteigen und die gewünschten Dokumente bestellen.

F: Ich habe mein Passwort vergessen... was tun?
A: Senden Sie bitte Namen und Benutzernummer, vollständige Adresse inkl. Telefonnummer und Geburtsdatum an Ihre Stammbibliothek oder an service@library.ethz.ch. Anschliessend erhalten Sie ein provisorisches Passwort, das Sie baldmöglichst über Ihr NEBIS Benutzungskonto in ein persönliches abändern (www.nebis.ch).

F: Wenn ich ein Dokument bestellen möchte, erscheint die Fehlermeldung "Die Gültigkeitsdauer Ihres Benutzungsausweises ist abgelaufen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Stammbibliothek." Was muss ich tun?
A: Die Gültigkeitsdauer der NEBIS Benutzungsausweise ist befristet. Läuft die Ausweisgültigkeit ab, werden alle ausgeliehenen Dokumente sofort automatisch zurückgerufen. Auch Bestellungen sind dann nicht mehr möglich. Für Verlängerungen und die Aktualisierung Ihres Benutzungskontos wenden Sie sich bitte an Ihre Stammbibliothek

F: Wie lange liegen bereitgestellte Dokumente in der Bibliothek abholbereit?
A: Sie haben sieben - ZB (Zürich) und ZHDK-MIZ (Zürich) zehn - Tage Zeit, die laut Ihrem Benutzungskonto "bereitgestellten" Dokumente abzuholen.

F: Ich habe ein Buch aus Versehen per Post bestellt, möchte es aber in der Bibliothek abholen kommen. Kann ich dies ändern?
A: Falls das Buch noch nicht bei der Post ist, kann dies rückgängig gemacht werden. Senden Sie eine Nachricht an die besitzende Bibliothek. Alles weitere erledigen wir für Sie.

F: Wie storniere ich eine irrtümlicherweise vorgenommene Reservation?
A: Reservationen auf anderweitig ausgeliehene Dokumente können Sie selbst über Ihr Benutzungskonto löschen: www.nebis.ch > Benutzungskonto > Bestellungen/Reservationen > Details > Button "Löschen" klicken (je nach Session sehen Sie auch einen Link "&f_bor_delete", leider haben wir dafür noch keine Lösung gefunden, funktioniert aber einwandfrei).
Bestellungen auf nicht ausgeliehene Dokumente können erst nach deren Bereitstellung storniert werden - bitte wenden Sie sich dazu direkt an die gewählte Abholbibliothek: http://www.nebis.ch/bibliotheken.html.

F: Wie lösche ich eine irrtümlicherweise vorgenommene Kopienbestellung?
A: Kopieraufträge können nicht nachträglich storniert werden, da sie gleich nach Aufgabe ausgedruckt und bearbeitet werden. Werden jedoch Kopieraufträge innert ca. 20 Minuten mehrfach aufgegeben, wird i.d.R. automatisch von einem Versehen ausgegangen; der Auftrag wird in diesem Fall einmalig ausgeführt.

F: Wie lange darf ich die ausgeliehenen Dokumente behalten?
A: Beachten Sie beim Bestellen die Angaben zur Leihfrist im NEBIS Katalog. Dieselben Informationen finden Sie jeweils auch auf dem Lieferschein. So bedeutet beispielsweise die Angabe "A 28 Tg/140 Tg", dass die maximale Leihfrist 168 Tage beträgt: 28 Tage Ausleihfrist, 2x28 Tage automatische Verlängerung und 3x28 Tage manuelle Verlängerung.
Um die maximale Leihfrist ausnützen zu können, warten Sie die 2 automatischen Verlängerungen ab, danach verlängern Sie nach jeweils 28 Tagen selber über das NEBIS Benutzungskonto.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn keine Reservation vorliegt.
Überprüfen Sie bitte regelmässig Ihr NEBIS Benutzungskonto. Dort wird das geforderte Rückgabedatum angezeigt. Dieses Datum bleibt auch im Falle einer Reservation durch andere Benutzer unverändert. Einen allfälligen Rückruf erhalten Sie deshalb jeweils erst nach Ablauf der im Benutzungskonto angezeigten Frist.
> Weiterführende Informationen zu den Leihfristen

F: Kann ich die ausgeliehenen Dokumente selbstständig online verlängern?
A: Ja - Nach Ablauf der ersten 3x28 Tage können Sie die Dokumente maximal 3x online via NEBIS Benutzungskonto verlängern, bis die maximale Leihfrist erreicht ist. Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn die Dokumente nicht durch andere Benutzer reserviert wurden.
Sie erhalten jeweils ein Erinnerungsschreiben, worin Sie dazu aufgefordert werden, Ihre Dokumente online zu verlängern. Wir empfehlen Ihnen, immer dieses Schreiben abzuwarten, bevor Sie Ihre Dokumente verlängern. Denn nur so können Sie Ihre Leihfrist voll ausschöpfen.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Ausleihfristen je nach Dokumentenart oder Bibliothek variieren können. Für detailliertere Informationen und/oder Abklärungen betreffend Ausleihe/Leihfristen wenden Sie sich bitte direkt an die besitzende Bibliothek: NEBIS Bibliotheken.
> Weiterführende Informationen zu den Leihfristen

F: Was passiert, wenn ich die Dokumente zu spät zurückgebe?
A: Nach Ablauf der regulären Ausleihfrist erhalten Sie eine Mitteilung (Erinnerung / Rückruf). Sie haben dann eine Frist von 10 Tagen zur Rückgabe. Falls Sie diese Frist nicht einhalten, erhalten Sie eine erste gebührenpflichtige Mahnung. Mit weiteren Mahnungen erhöht sich der Betrag pro Dokument auf max. CHF 35.-. Danach erfolgt die Betreibung. Im Übrigen gelten die Benutzungsbestimmungen der jeweiligen Bibliothek.

F: Ich habe einen Rückruf für Dokumente erhalten, die ich erst kürzlich ausgeliehen habe. Was bedeutet das?
A: Die Gültigkeitsdauer der NEBIS Benutzungsausweise ist befristet. Läuft die Ausweisgültigkeit ab, werden alle ausgeliehenen Dokumente sofort automatisch zurückgerufen. Auch Bestellungen sind dann nicht mehr möglich. Für Verlängerungen und die Aktualisierung Ihres Benutzungskontos wenden Sie sich bitte an Ihre Stammbibliothek.

F: Werden Mitteilungen auch per E-Mail verschickt?
A: Ja, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse in den persönlichen Daten angeben.

F: Die E-Mail der Bibliothek kommt nicht an. Was ist los?
A: Das kann viele Ursachen haben. Vielleicht haben Sie zuwenig Platz auf Ihrem E-Mail-Account und können von niemandem mehr Mails empfangen. Vielleicht blockiert Ihr Internet Service Provider oder Ihr Mailhost unsere Mails, weil er sie fälschlich als Spam interpretiert. Vielleicht sind die Einstellungen Ihres Mailprogramms oder Spamfilters zu strikt.
Wir haben leider keinen Einfluss darauf, ob Sie Ihre E-Mail erhalten oder nicht. Die Ausleihfristen gemäss unserer Ausleihordnung gelten in jedem Fall. Ebenso sind die Mahngebühren für verspätete Rückgaben gemäss unserer Benutzungsordnung fällig.

F: Wieso wird mir eine Mahngebühr belastet, obwohl ich vorab keine Erinnerung erhalten habe ?
A: Der Versand der Erinnerungen ist eine Zusatzdienstleistung; es kann vorkommen, dass sie nicht ausgeliefert werden, obwohl sie von der Bibliothek verschickt wurden (siehe auch vorangehende Frage/Antwort). Grundsätzlich sind Ausleihende für die fristgerechte Rückgabe verantwortlich - wir empfehlen daher, den Stand der Ausleihen und Erinnerungen regelmässig über das NEBIS Konto zu prüfen.

F: Warum habe ich noch Gebühren "nicht bezahlt" auf meinem NEBIS Benutzungskonto, obwohl ich schon lange bezahlt habe ?
A: Auf Ihrem Benutzungskonto sind die Gebühren der letzten drei Monate ersichtlich. Die Buchhaltung und das Inkasso werden mit einer anderen Software bearbeitet. Für weitere Fragen wenden Sie sich an die NEBIS Gebührenverwaltung gebuehren@library.ethz.ch. Für von der Zentralbibliothek Zürich erhobene Gebühren wenden Sie sich bitte direkt an die ZBZ.

Für weitere Fragen zu Einschreibung, Bestellung, Reservation senden Sie eine E-Mail an Ihre Stammbibliothek oder an: service@library.ethz.ch.

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Letzte Änderung: 24.02.2009